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25.01.2021: |
Die neue Corona Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen |
Zulässige medizinische Masken zeichnen sich durch ein |
30.05.2020: |
Seit 30. Mai müssen Gottesdienstbesucher ihre Kontaktdaten hinterlassen. Die Daten dienen Ihrem und dem Schutz aller anderen Besucher des Gottesdienstes, da damit im Falle einer Ansteckung mit Covid-19 die Infektionsketten durch ds Gesundheitsamt nachverfolgt werden können. |
Um bei der Erfassung der Daten vor dem Gottesdienst Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie am besten ein bereits zu Hause ausgefülltes Kontaktformular mit zum Gottesdienst und geben es dort ab. |
Hier können Sie das Kontaktformular herunterladen. Bitte drucken Sie es aus und bringen es ausgefüllt zum Gottesdienst mit in die Kirche. |
Die Formulare mit den Kontaktdaten werden vier Wochen lang im Tresor der Kirche aufbewahrt und anschließend vernichtet. |
Die Erhebung der Daten erfolgt auf der Grundlage der rechtlichen Vorgabe gem. § 6 Abs. 1 lit. d) KDG i.V.m § 3 CoronaSchVO mit Ihrem Einverständnis. |
Bitte beachten Sie, dass, sollten Sie uns Ihre Daten nicht zur Verfügung stellen wollen, eine Teilnahme am Gottesdienst leider nicht möglich ist. |
Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie auf einem Aushang in den Schaukästen vor den Kirchen. |
01.04.2020: |
Hinweise für öffentliche Gottesdienste im Pastoralen Raum Lünen Gemäß der Rahmenbedingungen des Erzbistums Paderborn vom 22.04.2020 könnenseit 1. Mai 2020 in den Kirchen des Pastoralen Raums Lünen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Zunächst: • Menschen, die sich geschwächt oder krank fühlen, sollten zu Hause bleiben und Gottesdienstangebote im Fernsehen und im Internet wahrnehmen. Für Gottesdienste gelten folgende Hinweise:
Veranstaltungen in Pfarrheimen Pfarrbüros Seelsorger
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